Einkaufszentrum Marktplatz-Ost
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 16. März
2011
In einer eilig einberufenen
Stadtverordnetenversammlung am 16. März 2011 wurde unter zu
Unrecht erfolgtem Ausschluss der Öffentlichkeit über das
Einkaufszentrum Marktplatz-Ost informiert.
Anschließend wurde unter anderem die
Erarbeitung eines Einzelhandelsgutachtens beschlossen. Was
niemand wusste: Der Auftrag für das Gutachten war bereits im
Januar vergeben worden.
Hier der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung im Wortlaut:
Im Bereich zwischen Marktplatz /
Obertorstraße, Webergasse, Mauergasse und Holzhäuser Straße sind
städtebauliche Gesamtmaßnahmen beabsichtigt. Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Homberg (Efze) beschließt
deshalb, zur Gewinnung von Beurteilungsunterlagen über die
Festlegungsvoraussetzungen für einen städtebaulichen
Entwicklungsbereich nach § 165 Abs. 3 BauGB vorbereitende
Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB durchzuführen /
durchführen zu lassen.
Als vorläufige Ziele und Zwecke der
Entwicklungsmaßnahme werden bestimmt:
Umsetzung von städtebaulichen
Entwicklungsprojekten im Rahmen des Städtebauförderprogramms
Stadtumbau in Hessen gemäß den Vorschriften nach § 171a bis 171d
BauGB. Ziel ist die Verbesserung der Zukunftsfähigkeit der
Altstadt als Wohn- und Lebensort, sowie die Verbesserung der
Versorgungssituation der Bevölkerung durch eine Neuordnung der
Flächen im Bereich des östlichen Marktplatzes.
Das Untersuchungsgebiet ist im anhängenden
Lageplan mit unterbrochenen Linien umgrenzt, der zum Bestandteil
dieses Beschlusses erklärt wird.
Der Magistrat wird mit der Durchführung
der vorbereitenden Untersuchungen beauftragt und ermächtigt, für
die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen einen
entsprechenden Vertrag mit der Hessischen Landgesellschaft,
Kassel oder einem anderen Beauftragten abzuschließen und alle im
laufenden Verfahren notwendigen Anträge zu stellen und
insbesondere auch die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer,
Mieter, Pächter und anderer Nutzungsberechtigter im
Untersuchungsbereich zu fördern sowie Vorschläge zur
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
entgegenzunehmen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB
hinzuweisen.
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt, das im Integrierten Handlungskonzept der
Interkommunalen Kooperation Schwalm-Eder-Mitte enthaltene
Stadtumbauprojekt Nr. 10.26 - Historische Altstadt
Quartiersentwicklung Marktplatz Ost- in der Priorität auf Platz
1 der Homberger Stadtumbauprojekte zu setzen und vorrangig
umzusetzen.
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt
den Magistrat, weitere vorbereitende Maßnahmen einzuleiten, um
das Stadtumbauprojekt - Historische Altstadt
Quartiersentwicklung Marktplatz Ost- voranzutreiben. Dazu
gehören unter anderem:
-
Erarbeitung eines
Einzelhandelsgutachten
-
Erarbeitung eines Baugrundgutachten
-
Erarbeitung eines Lärmschutzgutachten
-
Erarbeitung eines Verkehrsgutachten
-
Erarbeitung eines
Verkehrswertgutachten für die Liegenschaften
-
Durchführung eines Fassadenwettbewerbs
-
Einrichtung eines Projekttisches unter
Beteiligung der Bürgerschaft, der Fraktionen, und der
erforderlichen Fachbehörden, wie z.B. der Denkmalpflege.
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt
den Magistrat, weiterführende Verhandlungen mit den
Grundstückseigentümern im Bereich der geplanten Städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahme „Homberger Altstadt“ zu führen, mit dem
Ziel, den Grunderwerb für die erforderlichen Flächen zur
Umsetzung des Stadtumbauprojekts - Historische Altstadt
Quartiersentwicklung Marktplatz Ost sicherzustellen. Der
Grunderwerb könnte durch eine noch zu gründende
Projektentwicklungsgesellschaft oder in Zusammenarbeit mit der
Hessischen Landgesellschaft in Kassel erfolgen.
Quelle: Protokoll der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.03.2011