Kommunalaufsicht lehnt Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen
GRÜNEN Fraktionsvorsitzenden Klaus Bölling ab
Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgte zu Unrecht
Am 16. März 2011 fand in Homberg eine turbulente
Stadtverordnetenversammlung statt. Pläne für ein Einkaufszentrum
am Marktplatz sollten vorgestellt werden. Auf Antrag der CDU
wurde – gegen den entschiedenen Protest von Bündnis 90/DIE
GRÜNEN – die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Für die Zukunft
Hombergs entscheidende Informationen sollten nur hinter
verschlossener Tür gegeben werden.
Dieses Vorgehen war nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN nicht rechtskonform und bürgerfeindlich. Noch am selben
Abend wurden daher die wesentlichen Informationen auf der
Website www.gruene-homberg.de online gestellt. Die Fraktion war
der Ansicht, dass die Homberger Bürger ein Anrecht auf die
Informationen über das geplante Einkaufszentrum hatten.
GRÜNE wurden nicht über Einleitung des Verfahrens informiert
Aufgrund dieser Veröffentlichung hat der damalige
Stadtverordnetenvorsteher Bernd Pfeiffer versucht, bei der
Kommunalaufsicht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den
Fraktionsvorsitzenden Klaus Bölling einzuleiten. Der Betroffene
wurde über dieses Vorgehen nicht informiert. Erst durch den
jetzt erfolgten negativen Bescheid der Kommunalaufsicht wurden
DIE GRÜNEN über das beabsichtigte Verfahren in Kenntnis gesetzt.
In diesem an den jetzigen Stadtverordnetenvorsteher
gerichteten Schreiben der Kommunalaufsicht wird die Position von
Bündnis 90/DIE GRÜNEN nachdrücklich bestätigt. Die
Kommunalaufsicht schreibt: “Nach Prüfung der Sach- und Rechtlage
ist davon auszugehen, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit zu
Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
am 16.03.2011 zu Unrecht erfolgt ist.“
In dem von Landrat Neupärtl unterzeichneten Schreiben wird
auch bestätigt, dass die von Bündnis 90/DIE GRÜNEN
veröffentlichten Informationen nicht der Geheimhaltung
unterliegen und daher kein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen
den Fraktionsvorsitzenden eingeleitet wird.
Geheimniskrämerei ist bürgerfeindlich
Der Versuch des damaligen CDU-Stadtverordnetenvorstehers
Bernd Pfeiffer still und heimlich ein Verfahren gegen einen
Fraktionsvorsitzenden einzuleiten, der es als seine Pflicht
gegenüber den Wählern ansieht, die Öffentlichkeit über
schwerwiegende Planungen wie das Einkaufszentrum in der
Innenstadt unverzüglich zu informieren, unterstreicht die
bürger- und parlamentsfeindliche Politik dieser Partei.
Geheimniskrämerei darf kein Mittel der Politik sein.
Klaus Bölling, Fraktionsvorsitzender
Dokumentiert:
Das Schreiben der Kommunalaufsicht
Schwerpunkt
Einkaufszentrum Marktplatz-Ost