Kommunalaufsicht lehnt Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen GRÜNEN Fraktionsvorsitzenden Klaus Bölling ab

Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgte zu Unrecht

Am 16. März 2011 fand in Homberg eine turbulente Stadtverordnetenversammlung statt. Pläne für ein Einkaufszentrum am Marktplatz sollten vorgestellt werden. Auf Antrag der CDU wurde – gegen den entschiedenen Protest von Bündnis 90/DIE GRÜNEN – die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Für die Zukunft Hombergs entscheidende Informationen sollten nur hinter verschlossener Tür gegeben werden.

Dieses Vorgehen war nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN nicht rechtskonform und bürgerfeindlich. Noch am selben Abend wurden daher die wesentlichen Informationen auf der Website www.gruene-homberg.de online gestellt. Die Fraktion war der Ansicht, dass die Homberger Bürger ein Anrecht auf die Informationen über das geplante Einkaufszentrum hatten.

GRÜNE wurden nicht über Einleitung des Verfahrens informiert

Aufgrund dieser Veröffentlichung hat der damalige Stadtverordnetenvorsteher Bernd Pfeiffer versucht, bei der Kommunalaufsicht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Fraktionsvorsitzenden Klaus Bölling einzuleiten. Der Betroffene wurde über dieses Vorgehen nicht informiert. Erst durch den jetzt erfolgten negativen Bescheid der Kommunalaufsicht wurden DIE GRÜNEN über das beabsichtigte Verfahren in Kenntnis gesetzt.

In diesem an den jetzigen Stadtverordnetenvorsteher gerichteten Schreiben der Kommunalaufsicht wird die Position von Bündnis 90/DIE GRÜNEN nachdrücklich bestätigt. Die Kommunalaufsicht schreibt: “Nach Prüfung der Sach- und Rechtlage ist davon auszugehen, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit zu Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.03.2011 zu Unrecht erfolgt ist.“

In dem von Landrat Neupärtl unterzeichneten Schreiben wird auch bestätigt, dass die von Bündnis 90/DIE GRÜNEN veröffentlichten Informationen nicht der Geheimhaltung unterliegen und daher kein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Fraktionsvorsitzenden eingeleitet wird.

Geheimniskrämerei ist bürgerfeindlich

Der Versuch des damaligen CDU-Stadtverordnetenvorstehers Bernd Pfeiffer still und heimlich ein Verfahren gegen einen Fraktionsvorsitzenden einzuleiten, der es als seine Pflicht gegenüber den Wählern ansieht, die Öffentlichkeit über schwerwiegende Planungen wie das Einkaufszentrum in der Innenstadt unverzüglich zu informieren, unterstreicht die bürger- und parlamentsfeindliche Politik dieser Partei. Geheimniskrämerei darf kein Mittel der Politik sein.

Klaus Bölling, Fraktionsvorsitzender


Dokumentiert: Das Schreiben der Kommunalaufsicht


Schwerpunkt Einkaufszentrum Marktplatz-Ost