Persönliche Erklärung vom 27.03.2014
Unterstellung eines Widerstreits der
Interessen gem. § 25 HGO bezgl. Entscheidungen, die das Gebiet der
ehem. Ostpreußenkaserne betreffen
- Ich bin Aufsichtsratsvorsitzender der
Reiss Industrieakustik AG. Die
Gesellschaft erstellt weltweit Lärmgutachten für die Industrie, plant
und montiert Lärmschutz vornehmlich in Produktionshallen. Die
Gesellschaft hat ihren Sitz am St. Nikolausplatz 11 in Homberg.
Die
Reiss Industrieakustik AG hat im Bereich der ehem.
Ostpreußenkaserne von einem Dritten die Teilfläche einer Halle als
Lagerfläche gemietet. Die Gesellschaft hat dort weder ihren
Geschäftssitz noch erfüllt sie dort ihren Geschäftszweck oder ihre
Geschäftstätigkeit.
Die Gesellschaft hat weder Eigentum im betreffenden Gebiet, noch ist
sie an Eigentümergemeinschaften o.ä. beteiligt. Somit hat die
Gesellschaft unmittelbar weder Vor- noch Nachteile durch das Gebiet
betreffende Entscheidungen. Diese betreffen allenfalls den Eigentümer
des Objekts und haben keinen Einfluss auf den Geschäftszweck oder die
Geschäftstätigkeit der Reiss Industrieakustik AG.
Aus diesem Grund besteht aufgrund meiner Tätigkeit als
Aufsichtsratsvorsitzender der Reiss Industrieakustik AG kein
Widerstreit der Interessen gem. § 25 HGO.
- Ich selbst bin an der Reiss Industrieakustik AG weder beteiligt noch
bei dieser beschäftigt oder anderweitig von der Gesellschaft abhängig.
Daher entstehen durch das Gebiet betreffende Beschlüsse für mich
persönlich weder unmittelbar noch mittelbar Vor- oder Nachteile, die zu
einem Widerstreit der Interessen gem. § 25 HGO führen könnten.
- Ich werde daher meine demokratischen und parlamentarischen Rechte
und Pflichten als gewählter Stadtverordneter der Kreisstadt Homberg
(Efze) wahrnehmen und an der Beratung und Beschlussfassung der
Stadtverordnetenversammlung teilnehmen.
27.03.2014
Klaus Bölling, Fraktionsvorsitzender
Schwerpunkt
Kasernenkauf
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