Persönliche Erklärung vom 27.03.2014

Unterstellung eines Widerstreits der Interessen gem. § 25 HGO bezgl. Entscheidungen, die das Gebiet der ehem. Ostpreußenkaserne betreffen

  1. Ich bin Aufsichtsratsvorsitzender der Reiss Industrieakustik AG. Die Gesellschaft erstellt weltweit Lärmgutachten für die Industrie, plant und montiert Lärmschutz vornehmlich in Produktionshallen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz am St. Nikolausplatz 11 in Homberg.

Die Reiss Industrieakustik AG hat im Bereich der ehem. Ostpreußenkaserne von einem Dritten die Teilfläche einer Halle als Lagerfläche gemietet. Die Gesellschaft hat dort weder ihren Geschäftssitz noch erfüllt sie dort ihren Geschäftszweck oder ihre Geschäftstätigkeit.

Die Gesellschaft hat weder Eigentum im betreffenden Gebiet, noch ist sie an Eigentümergemeinschaften o.ä. beteiligt. Somit hat die Gesellschaft unmittelbar weder Vor- noch Nachteile durch das Gebiet betreffende Entscheidungen. Diese betreffen allenfalls den Eigentümer des Objekts und haben keinen Einfluss auf den Geschäftszweck oder die Geschäftstätigkeit der Reiss Industrieakustik AG.

Aus diesem Grund besteht aufgrund meiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der Reiss Industrieakustik AG kein Widerstreit der Interessen gem. § 25 HGO.

  1. Ich selbst bin an der Reiss Industrieakustik AG weder beteiligt noch bei dieser beschäftigt oder anderweitig von der Gesellschaft abhängig. Daher entstehen durch das Gebiet betreffende Beschlüsse für mich persönlich weder unmittelbar noch mittelbar Vor- oder Nachteile, die zu einem Widerstreit der Interessen gem. § 25 HGO führen könnten.
  1. Ich werde daher meine demokratischen und parlamentarischen Rechte und Pflichten als gewählter Stadtverordneter der Kreisstadt Homberg (Efze) wahrnehmen und an der Beratung und Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung teilnehmen.

27.03.2014
Klaus Bölling, Fraktionsvorsitzender 

Schwerpunkt Kasernenkauf