Persönliche Erklärung vom 29.04.2014
Unterstellung eines Widerstreits der Interessen gem. § 25 HGO bezgl. Satzungsbeschluss zur Flächennutzungs- und Bauplanung in der ehem. Ostpreußenkaserne
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Ich verweise auf meine
persönliche Erklärung vom 27. März 2014, die ich inhaltlich vollständig aufrecht
erhalte. Einen Widerstreit der Interessen sehe ich als nicht gegeben.
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Der
Tagesordnungspunkt steht bereits zum dritten Mal auf der Tagesordnung der
Stadtverordnetenversammlung. Am 30. Januar wurde der Tagesordnungspunkt während
der Sitzung abgesetzt, am 27. März wurde vor der Beratung und Beschlussfassung
mehrheitlich beschlossen, dass der Stadtverordnete Joachim Jerosch und ich an
der Beratung und Beschlussfassung mitwirken können und die
Stadtverordnetenversammlung somit keinen Widerstreit der Interessen sieht. Gem.
§ 25 Abs. 3 HGO entscheidet das Organ dem der Betroffene angehört, ob ein
Widerstreit der Interessen vorliegt. Dieser liegt somit gem. Entscheidung der
Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2014 nicht vor.
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Damit entbehrt auch
der Widerspruch des Bürgermeisters gegen die Satzungsbeschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2014 der rechtlichen Grundlage und ist
somit wirkungslos. Dies hätte der Stadtverordnetenvorsteher als Verantwortlicher
für die Tagesordnung erkennen und berücksichtigen müssen. Stattdessen versucht
er erneut, Stadtverordnete an der Ausübung ihres Mandats zu hindern.
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Da
über die Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2014 ausführlich
diskutiert wurde, entscheide ich politisch, an der erneuten Beratung und
Beschlussfassung der Satzungsbeschlüsse nicht mitzuwirken. Ich habe weder Lust
Anwälte in Stellung zu bringen oder Verwaltungsgerichtsverfahren einzuleiten,
noch sehe ich darin politisch einen Sinn.
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Dies impliziert ausdrücklich keine
Anerkennung der Rechtsposition des Stadtverordnetenvorstehers.
29.04.2014
Klaus Bölling, Fraktionsvorsitzender
Schwerpunkt
Kasernenkauf
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