Persönliche Erklärung vom 29.04.2014

Unterstellung eines Widerstreits der Interessen gem. § 25 HGO bezgl. Satzungsbeschluss zur Flächennutzungs- und Bauplanung in der ehem. Ostpreußenkaserne

  1. Ich verweise auf meine persönliche Erklärung vom 27. März 2014, die ich inhaltlich vollständig aufrecht erhalte. Einen Widerstreit der Interessen sehe ich als nicht gegeben.

  2. Der Tagesordnungspunkt steht bereits zum dritten Mal auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung. Am 30. Januar wurde der Tagesordnungspunkt während der Sitzung abgesetzt, am 27. März wurde vor der Beratung und Beschlussfassung mehrheitlich beschlossen, dass der Stadtverordnete Joachim Jerosch und ich an der Beratung und Beschlussfassung mitwirken können und die Stadtverordnetenversammlung somit keinen Widerstreit der Interessen sieht. Gem. § 25 Abs. 3 HGO entscheidet das Organ dem der Betroffene angehört, ob ein Widerstreit der Interessen vorliegt. Dieser liegt somit gem. Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2014 nicht vor.

  3. Damit entbehrt auch der Widerspruch des Bürgermeisters gegen die Satzungsbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2014 der rechtlichen Grundlage und ist somit wirkungslos. Dies hätte der Stadtverordnetenvorsteher als Verantwortlicher für die Tagesordnung erkennen und berücksichtigen müssen. Stattdessen versucht er erneut, Stadtverordnete an der Ausübung ihres Mandats zu hindern.

  4. Da über die Beschlüsse in der Stadtverordnetenversammlung am 27.03.2014 ausführlich diskutiert wurde, entscheide ich politisch, an der erneuten Beratung und Beschlussfassung der Satzungsbeschlüsse nicht mitzuwirken. Ich habe weder Lust Anwälte in Stellung zu bringen oder Verwaltungsgerichtsverfahren einzuleiten, noch sehe ich darin politisch einen Sinn.

  5.  Dies impliziert ausdrücklich keine Anerkennung der Rechtsposition des Stadtverordnetenvorstehers.

29.04.2014
Klaus Bölling, Fraktionsvorsitzender 

Schwerpunkt Kasernenkauf